Qualifizierungscheck (Rheinland-Pfalz)
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz fördert ab dem 22. März 2017 mit dem Weiterbildungsgutschein QualiScheck die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch eine Erstattung von 60 Prozent statt wie bisher 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Damit müssen förderberechtigte Personen nur noch 40 Prozent der Weiterbildungskosten selbst tragen, den Großteil übernehmen der ESF und das Land Rheinland-Pfalz. Der erhöhte Fördersatz gilt natürlich auch für Anträge, die schon vor dem 22. März 2017 gestellt, aber noch nicht bewilligt wurden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz,
- die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000,- € bzw. 40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten haben oder
- die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000,- € bzw. 40.000,- € bei gemeinsam Veranlagten haben, wenn die Weiterbildungskosten höher sind als 1.000,- € (inkl. MwSt).
Das Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Bitte beachte Sie, dass daher u.a. folgende Personengruppen von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
- Personen, die eine Erstausbildung absolvieren
- Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
- Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler
- Nicht Erwerbstätige
Mehr Informationen finden Sie hier:
https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de