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Nützliche Informationen

Fördermöglichkeiten - Aufstiegsprämie (Hessen) und Aufstiegsbonus (Rheinland-Pfalz)

Aufstiegsprämie (Hessen) und Aufstiegsbonus (Rheinland-Pfalz)

Wichtig für alle erfolgreichen Absolventen unserer Lehrgänge Personalfachkauffrau/-mann, Aus- und Weiterbildungspädagogin/Aus- und Weiterbildungspädagoge, Berufspädagogin/Berufspädagoge!

Aufstiegsprämie (Hessen) - 1.000,00 EURO

Beantragen können die Aufstiegsprämie alle, die nach dem 1. Januar 2019 eine oben genannte Aufstiegsprüfung bestanden und damit einen Abschluss erworben haben.

  • Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Hessen liegen.
  • Die Prüfung muss in Hessen vor der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen oder dem Landesbetrieb Hessen-Forst abgelegt worden sein oder noch abgelegt werden.
  • Wird die Prüfung in Hessen nicht angeboten, kann sie auch einem anderen Bundesland absolviert werden.
  • Anträge für die Aufstiegsprämie können bei der prüfenden Stelle gestellt werden.

Mehr Informationen finden Sie hier:

https://wirtschaft.hessen.de

Aufstiegsbonus (Rheinland-Pfalz) - 2.000,00 EURO

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach der Verwaltungsvorschrift "Vergabe des Aufstiegsbonus I und des Aufstiegsbonus II" des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 24.11.2017 für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft den Aufstiegsbonus I.

Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Der Aufstiegsbonus I schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Bei Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis ab dem 1. Januar 2020 festgestellt wird, beträgt der Aufstiegsbonus 2.000 Euro. Bei Prüfungsergebnissen davor (erstmalig ab 01.01.2017) beträgt der Aufstiegsbonus 1.000 Euro.

Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt,

  • die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben und bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde,
  • die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die Kammern),
  • die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz oder - sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann - in einem anderen Bundesland abgelegt haben und
  • deren Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag oder die, sofern sie zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in keinem Beschäftigungsverhältnis standen, ihren ständigen Erstwohnsitz innerhalb von Rheinland-Pfalz hatten.

Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.

Mehr Informationen finden Sie hier:

https://www.rheinhessen.ihk24.de

https://mwvlw.rlp.de

 

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