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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Ausbilder-Akademie GmbH

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Bildungs-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote der Ausbilder-Akademie GmbH.

Hierzu gehören insbesondere

  • offene Seminare,
  • Lehrgänge,
  • Zertifikatslehrgänge,
  • IHK-Vorbereitungslehrgänge,
  • Inhouse-Seminare,
  • Firmenschulungen,
  • Workshops,
  • Coachings,
  • Beratungsleistungen,
  • Online-Veranstaltungen,
  • Hybridveranstaltungen sowie
  • sonstige individuell vereinbarte Bildungsmaßnahmen.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit in einzelnen Regelungen keine abweichenden Bestimmungen getroffen werden.

(3) Für Inhouse-Seminare, Beratungsleistungen und Firmenschulungen gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen dieser AGB.

(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Teilnehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist
Ausbilder-Akademie GmbH
(im Folgenden „Ausbilder-Akademie" genannt).

3. Vertragsschluss

3.1 Offene Seminare und Lehrgänge

Die Darstellung der Bildungsangebote stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Der Vertrag kommt erst durch die Annahme der Anmeldung durch die Ausbilder-Akademie GmbH zustande.

Die Anmeldung kann

  • online,
  • per E-Mail,
  • schriftlich,
  • telefonisch oder
  • über ein Anmeldeformular

erfolgen.

Die Ausbilder-Akademie bestätigt die Anmeldung in Textform.

3.2 Inhouse-Seminare, Firmenschulungen und Beratungsleistungen

Bei Inhouse-Seminaren, Beratungsleistungen sowie individuell angebotenen Bildungsmaßnahmen kommt der Vertrag durch die Annahme eines Angebotes zustande.

Die Angebotsannahme kann insbesondere erfolgen

  • schriftlich,
  • per E-Mail,
  • telefonisch,
  • durch elektronische Bestätigung,
  • oder durch die verbindliche Vereinbarung eines Durchführungstermins.

Ein gesondert unterzeichneter Vertrag ist hierfür nicht erforderlich.

4. Leistungsumfang

Art, Inhalt, Dauer, Ort, Durchführung sowie Vergütung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus

  • dem jeweiligen Angebot,
  • der Auftragsbestätigung,
  • der Seminarbeschreibung,
  • der Ausschreibung,
  • oder einer individuellen Vereinbarung.

Die Ausbilder-Akademie ist berechtigt, organisatorische Änderungen vorzunehmen, sofern dadurch der Charakter und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Hierzu gehören insbesondere

  • Wechsel des Referenten,
  • Änderung des Veranstaltungsortes,
  • Durchführung als Online- oder Hybridveranstaltung, sofern dies sachlich erforderlich oder mit dem Auftraggeber abgestimmt ist,
  • Anpassungen der zeitlichen Abläufe.

Ein Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Referentin oder einen bestimmten Referenten besteht nicht.

5. Teilnahmevoraussetzungen

Soweit für einzelne Veranstaltungen besondere fachliche oder persönliche Voraussetzungen erforderlich sind, ergeben sich diese aus der jeweiligen Seminarbeschreibung.
Die Verantwortung für das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen trägt der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber.

Die Ausbilder-Akademie ist berechtigt, Teilnehmer abzulehnen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen offensichtlich nicht vorliegen oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Seminarunterlagen, Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen, Skripte, Präsentationen, Arbeitsblätter, Checklisten, Vorlagen, Videos, Aufzeichnungen, digitalen Lernmaterialien sowie Inhalte von Lernplattformen und sonstige Lehr- und Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Die Seminarunterlagen werden ausschließlich zur persönlichen Nutzung des Teilnehmers bzw. zur internen Nutzung des Auftraggebers im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks zur Verfügung gestellt.

(3) Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Ausbilder-Akademie GmbH dürfen die Unterlagen weder vollständig noch auszugsweise

  • vervielfältigt,
  • veröffentlicht,
  • verbreitet,
  • an Dritte weitergegeben,
  • öffentlich zugänglich gemacht,
  • bearbeitet oder inhaltlich verändert,
  • für eigene Seminare, Schulungen oder Lehrveranstaltungen verwendet,
  • kommerziell verwertet oder
  • in sonstiger Weise außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks genutzt werden.

(4) Ebenso ist es ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Ausbilder-Akademie GmbH unzulässig, Seminarunterlagen oder wesentliche Teile hiervon

  • in KI-gestützte Anwendungen oder vergleichbare Systeme einzuspeisen, soweit dies der Erstellung, Vervielfältigung oder Entwicklung eigener Schulungs- oder Wissensinhalte dient,
  • zum Training von KI-Systemen oder vergleichbaren Technologien zu verwenden oder verwenden zu lassen,
  • zur Erstellung eigener Lehr-, Schulungs- oder Beratungsunterlagen mithilfe künstlicher Intelligenz zu nutzen, soweit hierbei urheberrechtlich geschützte Inhalte der Ausbilder-Akademie GmbH übernommen oder verarbeitet werden.

Die zulässige Nutzung allgemein verfügbarer KI-Anwendungen als persönliche Lernhilfe durch Teilnehmer bleibt hiervon unberührt, sofern hierbei keine urheberrechtlich geschützten Inhalte der Ausbilder-Akademie GmbH unbefugt vervielfältigt, weitergegeben oder verarbeitet werden.

(5) Die Nutzungsrechte werden ausschließlich für die Dauer und den Zweck des jeweiligen Vertrages eingeräumt. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(6) Dies gilt unabhängig davon, ob die Unterlagen in gedruckter, digitaler oder sonstiger Form bereitgestellt oder über eine Lernplattform, ein Videokonferenzsystem oder andere elektronische Medien zur Verfügung gestellt werden.

Teil 2 – Besondere Bedingungen für offene Seminare, Lehrgänge und Zertifikatslehrgänge

7. Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung zu offenen Seminaren, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen kann schriftlich, per E-Mail, über das Online-Anmeldeformular oder in sonstiger Textform erfolgen.

(2) Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer bzw. der anmeldende Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

(3) Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung der Ausbilder-Akademie GmbH in Textform zustande.

(4) Die Teilnahmeberechtigung ist grundsätzlich personengebunden.

8. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten bzw. individuell vereinbarten Teilnahmegebühren.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Vereinbarte Ratenzahlungen stellen eine Zahlungserleichterung dar. Gerät der Teilnehmer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, wird die gesamte noch offene Restforderung sofort fällig.

(4) Die Teilnahmegebühr ist unabhängig von einer möglichen Förderung (z. B. Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz oder Arbeitgeberförderung) vollständig geschuldet. Eine nicht bewilligte oder nachträglich entfallende Förderung entbindet nicht von der Zahlungspflicht gegenüber der Ausbilder-Akademie GmbH.

9. Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn

(1) Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).

(2) Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Ausbilder-Akademie GmbH.

(3) Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis einschließlich 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • ab dem 27. bis einschließlich 15. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr
  • ab dem 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr

(4) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Ausbilder-Akademie GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10. Ersatzteilnehmer und Umbuchung

(1) Anstelle eines verhinderten Teilnehmers kann bis zum Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson benannt werden, sofern

  • die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind,
  • organisatorische oder prüfungsrechtliche Gründe nicht entgegenstehen und
  • die Ausbilder-Akademie GmbH vor Veranstaltungsbeginn informiert wird.

(2) Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin ist bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind.

(3) Danach besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung. Die Ausbilder-Akademie GmbH kann einer Umbuchung im Einzelfall aus Kulanz zustimmen.

11. Erkrankung des Teilnehmers

(1) Eine Erkrankung berechtigt grundsätzlich nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag.

(2) Bei Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. ärztliche Bescheinigung) bemüht sich die Ausbilder-Akademie GmbH im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten um eine Umbuchung auf einen späteren Veranstaltungstermin.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung oder Erstattung besteht nicht.

12. Abbruch der Teilnahme

(1) Ein Rücktritt oder Abbruch nach Veranstaltungsbeginn entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr.

(2) Nicht besuchte Unterrichtseinheiten oder digitale Lernphasen können weder nachgeholt noch erstattet werden.

13. Änderungen und Absage von Veranstaltungen

(1) Die Ausbilder-Akademie GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zeitlich zu verlegen oder in einem anderen geeigneten Format (z. B. online oder hybrid) durchzuführen.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Erkrankung des Referenten,
  • Ausfall eines Dozenten,
  • zu geringe Teilnehmerzahl,
  • technische oder organisatorische Gründe,
  • behördliche Anordnungen,
  • höhere Gewalt oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

(2) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet oder erstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ausbilder-Akademie GmbH.

14. Online- und Hybridveranstaltungen

(1) Der Teilnehmer ist für die Bereitstellung einer geeigneten technischen Ausstattung sowie einer ausreichenden Internetverbindung selbst verantwortlich.

(2) Technische Störungen im Verantwortungsbereich des Teilnehmers begründen keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Erstattung der Teilnahmegebühr.

(3) Die Ausbilder-Akademie GmbH bemüht sich, technische Störungen im eigenen Verantwortungsbereich unverzüglich zu beheben oder eine geeignete Ersatzlösung anzubieten.

15. Prüfungen und Zertifikate

(1) Die Ausbilder-Akademie GmbH bereitet Teilnehmer nach bestem Wissen und Gewissen auf Prüfungen vor.

(2) Eine Garantie für die Zulassung zu einer Prüfung oder für das Bestehen einer Prüfung kann nicht übernommen werden.

(3) Für die Erfüllung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Maßgeblich sind die Regelungen der jeweils zuständigen Prüfungsorganisation.

Teil 3 – Besondere Bedingungen für Inhouse-Seminare, Firmenschulungen, Workshops und Beratungsleistungen

16. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für alle individuell vereinbarten Inhouse-Seminare, Firmenschulungen, Workshops, Coachings, Beratungsleistungen sowie sonstigen Bildungsmaßnahmen, die exklusiv für einen Auftraggeber durchgeführt werden.

(2) Soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten ergänzend die Allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.

17. Vertragsschluss

(1) Grundlage der Zusammenarbeit ist das von der Ausbilder-Akademie GmbH erstellte Angebot.

(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

(3) Die Annahme kann insbesondere erfolgen

  • schriftlich,
  • per E-Mail,
  • telefonisch,
  • in Textform,
  • oder durch die verbindliche Vereinbarung eines Durchführungstermins.

Ein gesondert unterzeichneter Vertrag ist hierfür nicht erforderlich.

(4) Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.

18. Leistungsumfang

(1) Inhalt, Umfang, Dauer, Veranstaltungsort, Veranstaltungsformat, Referenteneinsatz sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Geringfügige organisatorische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern hierdurch Inhalt, Qualität und Zweck der vereinbarten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

(3) Die Ausbilder-Akademie GmbH ist berechtigt, einen fachlich gleichwertigen Referenten einzusetzen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.

19. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber schafft die organisatorischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung.

Hierzu gehören insbesondere

  • die Bereitstellung geeigneter Veranstaltungsräume,
  • die erforderliche technische Ausstattung,
  • der Zugang zu den Räumlichkeiten,
  • die Benennung eines Ansprechpartners,
  • sowie die rechtzeitige Information der Teilnehmer.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

20. Rücktritt durch den Auftraggeber

(1) Ein Rücktritt bedarf der Textform.

(2) Der Auftraggeber kann bis einschließlich 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Durchführungstermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

(3) Bei einer späteren Stornierung werden folgende pauschale Stornogebühren berechnet:

  • bis einschließlich 28 Kalendertage vor dem Durchführungstermin: kostenfrei
  • ab dem 27. bis einschließlich 15. Kalendertag vor dem Durchführungstermin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • ab dem 14. Kalendertag vor dem Durchführungstermin: 100 % der vereinbarten Vergütung

Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Ausbilder-Akademie GmbH.

(4) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Ausbilder-Akademie GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

21. Ersatztermin

(1) Vereinbaren die Vertragsparteien anstelle eines abgesagten Veranstaltungstermins einen neuen verbindlichen Durchführungstermin, entfällt die Stornogebühr gemäß § 20.

(2) Voraussetzung ist, dass der Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Durchführungstermin stattfindet.

(3) Bereits entstandene und nicht mehr kostenfrei stornierbare Fremdkosten bleiben hiervon unberührt und sind vom Auftraggeber zu erstatten.

22. Reisekosten und Fremdleistungen

(1) Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten entsprechend der individuellen Vereinbarung oder nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet.

(2) Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten für Reisen, Übernachtungen, Veranstaltungsräume, Technik, Materialien oder sonstige Fremdleistungen sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern diese aufgrund einer Terminabsage oder Terminverschiebung nicht mehr kostenfrei storniert werden können.

23. Absage durch die Ausbilder-Akademie GmbH

(1) Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung des Referenten oder sonstiger von der Ausbilder-Akademie GmbH nicht zu vertretender Umstände abgesagt werden, informiert die Ausbilder-Akademie GmbH den Auftraggeber unverzüglich.

(2) Die Vertragsparteien werden sich zeitnah um die Vereinbarung eines Ersatztermins bemühen.

(3) Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.

(4) Kann innerhalb angemessener Zeit kein Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits gezahlte Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet.

(5) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Personal-, Produktions- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit die Ausbilder-Akademie GmbH den Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

24. Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln.

(2) Hiervon ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

Teil 4 – Haftung, Datenschutz und Schlussbestimmungen

25. Haftung

Die Ausbilder-Akademie GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

26. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terror, Streik oder sonstige unvorhersehbare und von keiner Vertragspartei zu vertretende Ereignisse, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Die Vertragsparteien werden sich unverzüglich über geeignete Ersatzlösungen oder Ersatztermine verständigen.

27. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Es gelten die Datenschutzhinweise und die Datenschutzerklärung Social Media der Ausbilder-Akademie GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

28. Verbraucherstreitbeilegung

Die Ausbilder-Akademie GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

29. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Ausbilder-Akademie GmbH, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

 


Download PDF-Datei: ↓ AGB-Ausbilder-Akademie-Juli-2026


Stand: 15.07.2026